Werkstudenten und studentische Aushilfen.
Werkstudentenjob: Attraktive Vergütung und wertvolle Praxiserfahrung.
Du möchtest während deines Studiums Praxiserfahrung sammeln und nebenbei bereits etwas verdienen? Dann bewirb dich als Werkstudent bei uns und gestalte mit Leidenschaft und Engagement die Energiewende mit. Innerhalb der OVAG-Gruppe bieten wir kontinuierlich spannende Möglichkeiten für studentische Aushilfen an. Schau einfach, ob bei den aktuellen Stellenangeboten bereits ein passender Werkstudentenjob für dich dabei ist oder schreibe uns initiativ eine Bewerbung.
Was sind deine Vorteile als Werkstudent bei uns?
Ein Job als Werkstudent bei der OVAG-Gruppe eröffnet dir eine Vielzahl von Vorteilen. Unsere Werkstudenten erhalten eine angemessene Vergütung, die sich nach dem Studienfortschritt richtet. Neben einem ersten eigenen Verdienst erhältst du auch die Möglichkeit, wertvolle Praxiserfahrung zu sammeln und Kontakte im Unternehmen und in unserer Branche zu knüpfen. Darüber hinaus erleichtert die Tätigkeit als Werkstudent die Auswahl eines praxisnahen Themas für deine Abschlussarbeit. Wenn es die Kapazitäten zulassen, unterstützen wir dich aktiv bei der Suche nach einem geeigneten Thema und arbeiten auch mit dir zusammen. Weiterhin ist erwähnenswert, dass viele unserer Werkstudenten später erfolgreich in ihren Beruf bei uns einsteigen. Selbstverständlich stellen wir dir am Ende deiner Werkstudententätigkeit auch ein aussagekräftiges Arbeitszeugnis aus, das deine gesammelten Erfahrungen bei uns betont und somit einen wertvollen Beitrag zu deinem Lebenslauf leistet.
Für welche Bereiche suchen wir Werkstudenten?
Innerhalb der gesamten OVAG-Gruppe suchen wir immer wieder Werkstudenten in den unterschiedlichsten Gebieten, wie z. B.:
- Elektrotechnik
- Maschinenbau
- Bau-, Umwelt- oder Wirtschaftsingenieurwesen
- Informationstechnologie
- Controlling
- Rechtsabteilung
Interesse? Dann schau jetzt bei unseren Stellenangeboten oder schicke uns deine Initiativbewerbung. Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen!
Werkstudenten FAQ
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unserem Angebot für Werkstudenten und studentische Aushilfen.
Was genau ist ein Werkstudent?
Als Werkstudenten können Studenten arbeiten, die an einer Universität, Hochschule oder staatlich anerkannten Fachschule eingeschrieben sind und quasi „hauptberuflich“ studieren. Das Teilzeit- oder Vollzeitstudium darf noch nicht abgeschlossen sein. Bei einem Werkstudenten steht das Studium weiterhin im Mittelpunkt. Damit das gewährleistet ist, beträgt die Arbeitszeit für Werkstudenten während der Vorlesungszeit nur maximal 20 Stunden pro Woche. In den Semesterferien dürfen Werkstudenten auch in Vollzeit arbeiten. Allerdings darf im Studentenjob die wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden in Summe nur für maximal 26 Wochen (182 Kalendertage) innerhalb eines Jahres überschritten werden. Ein Urlaubsanspruch besteht als Werkstudent natürlich auch.
Wieviel darf ich als Werkstudent verdienen?
Grundsätzlich gibt es bei dem monatlichen Einkommen keine Obergrenze. Übersteigt das monatliche Gehalt des Werkstudenten jedoch die gesetzlichen Freibeträge, dann müssen Lohnsteuer und Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden. Das ist selbstverständlich abhängig von dem vereinbarten Stundenlohn und den Arbeitszeiten. Daher sollte man sich im Vorfeld informieren, ob diese Freibeträge überschritten werden und ob man weiterhin bei den Eltern in der Familienversicherung bleiben kann.
Eine Besonderheit gilt zudem für Studenten, die Bafög beziehen: Sie dürfen pro Monat nur maximal 520 Euro dazu verdienen.
Welche Regelungen und Vorteile beinhaltet das „Werkstudentenprivileg”?
Das „Werkstudentenprivileg” bezieht sich auf eine Regelung in Deutschland, die es Studierenden ermöglicht, neben dem Studium in einem so genannten „Werkstudentenjob” zu arbeiten, ohne dabei bestimmte Sozialversicherungsvorteile zu verlieren. Ein Werkstudentenjob ist eine Form der studentischen Beschäftigung, bei der das Studium im Vordergrund steht und die wöchentliche Arbeitszeit begrenzt ist.
Das Werkstudentenprivileg ermöglicht es Studierenden, in der Regel bis zu 20 Wochenstunden zu arbeiten, ohne dass sie in die reguläre Sozialversicherungspflicht fallen. Hierbei bleibt der Studierende in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber und der Studierende keine Beiträge in diesen Versicherungszweigen zahlen müssen. Auch für die Rentenversicherung werden bei einer Werkstudentenstelle keine Beiträge entrichtet.
Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das Werkstudentenprivileg in Anspruch genommen werden kann. Dazu gehören unter anderem die Immatrikulation an einer Hochschule, das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze und die Einschränkung der wöchentlichen Arbeitszeit.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelungen gesetzlichen Änderungen unterliegen können und es daher ratsam ist, sich bei Bedarf bei den entsprechenden Behörden oder Institutionen nach den aktuellen Bestimmungen zu erkundigen.